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Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zugestimmt

Automatismus der Bundes-Notbremse, der ausschließlich auf einem einheitlichen und fixen Inzidenzwert basiert, ist untauglich

 

 

 Heute hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und damit die Einführung der "Bundes-Notbremse" beschlossen. Bei der Abstimmung habe ich mich enthalten.

 

Dies begründe ich wie folgt:

 

Die bundesweite Vereinheitlichung der Schutzmaßnahmen begrüße ich und zweifellos liegt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes vor. Gleichzeitig bin ich der Überzeugung, dass (auch ggf. harte grundrechtbeschränkende) Maßnahmen erforderlich sind, um die Pandemie in den Griff zu bekommen und die Bevölkerung zu schützen, sofern die Entwicklung der Pandemie droht außer Kontrolle zu geraten (Überlastung des Gesundheitssystems etc.). Der Schutz der Gesundheit und des Lebens (Art. 2 GG) muss oberste Priorität haben. In den letzten Tagen habe ich intensiv mit Wissenschaftlern und Experten aus dem medizinischen und juristischen Bereich gesprochen.

 

Basierend auf diesen Erkenntnissen komme ich zu folgendem Schluss:

 

Den "Automatismus" zur Bundes-Notbremse, aus dem erhebliche Grundrechtseingriffe folgen und der einzig und allein auf einem fixen Inzidenzwert basiert, lehne ich ab. Den Inzidenzwert als alleiniges Kriterium, den Verlauf der Pandemie und der Folgen korrekt einzuschätzen, sehe ich nach über einem Jahr der Pandemie als untauglich an. Der Inzidenzwert, wie er aktuell berechnet wird, gibt die Entwicklung der Anzahl der Menschen wieder, die in den letzten 7 Tagen mittels PCR-Test positiv getestet wurden (pro 100.000 Einwohner). Dabei bleibt unberücksichtigt, wie hoch die Anzahl der durchgeführten Tests und wie die Teststrategie in der jeweiligen Region ausgestaltet ist. Es gibt wissenschaftliche Studien, die davon ausgehen, dass bei einem System mit flächendeckenden und regelmäßigen Schnelltests (wie z.B. im Saarland-Modell) der Inzidenzwert um bis zum Faktor 50% erhöht wird. In den Inzidenzwert fließen zudem keine weiteren Faktoren ein, die erheblich das Krankheitsgeschehen beeinflussen, wie das Alter der Infizierten und die Impfquote. Grundlage für das Treffen von Schutzmaßnahmen sollte daher die Häufigkeit der Covid19-Erkrankung in der Bevölkerung und ihre Schwere sein. Die Anzahl der Erstaufnahmen von Covid19-Patienten auf den Intensivstationen sind dabei ein Gradmesser.

 

Weiterhin bin ich der Auffassung, dass ein fixer Wert (Inzidenz = 100), der für das gesamte Bundesgebiet gleichsam gilt, ebenfalls untauglich ist. Das Pandemiegeschehen entwickelt sich regional höchst unterschiedlich. Daher muss auch eine regionale Betrachtung immer Grundlage für eine Bewertung sein. Gerade in den Regionen, in denen die Überlastung des Gesundheitssystems nicht droht und die ein System regelmäßiger und umfassender Schnelltests etabliert haben, verlassen wir den Weg, das Prinzip "Disziplin und Perspektive" in den Mittelpunkt der Pandemiebewältigung zu stellen. Dies kann zu erheblichen Akzeptanzproblemen führen.

 

Begründet durch die beiden von mir aufgeführten Punkte sehe ich erhebliche Bedenken bei der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

 

Im parlamentarischen Verfahren haben wir als CDU/CSU-Fraktion erhebliche Verbesserungen im Vergleich zum Regierungsentwurf erreicht. Doch ich komme in der Gesamtabwägung zwischen der Notwendigkeit von bundesweit einheitlichen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung einerseits und des meines Erachtens untauglichen fixen Inzidenzwertes als Automatismus für das In-Kraft-Treten dieser Schutzmaßnahmen (Bundes-Notbremse) andererseits zu der Entscheidung, dass ich dem Gesetz nicht zustimmen kann. Daher habe ich mich bei der namentlichen Abstimmung im Deutschen Bundestag heute enthalten.

 

 

                         


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