Familienferien- oder Jugendbildungsstätten stärken, da diese eine wertvolle Stütze für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land darstellen.“ Aufgrund der Corona-Beschränkungen können diese Einrichtungen ihren Betrieb oft nur sehr eingeschränkt fortführen, wohingegen die Fixkosten weiterlaufen. Dies führt zu einer prekären Situation. Die Gelder des Schutzschirms, können durch die Dachorganisationen nicht rückzahlbare Zuschüsse beantragen. Diese werden in Höhe von bis zu 90% des dargelegten Liquiditätsengpasses und mit maximal 400,- Euro pro Bett gewährt. Für den internationalen Jugendaustausch stehen die gleichen nicht rückzahlbaren Zuschüsse zur Verfügung. „Der Schutzschirm ermöglicht es den gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen trotz der extrem schwierigen Situation, ihre wichtige Arbeit fortzuführen“, so Uhl abschließend.
Hintergrund:
Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abrufbar. Es können bereits Anträge gestellt werden. Die Frist für Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferien- und Jugendbildungsstätten läuft bis zum 30. September – die Frist für Zuschüsse für den langfristigen internationalen Jugendaustausch läuft bis 31. August 2021.